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Recht

Freistellung

Anspruch auf bezahlte Freistellung für Berufsschule, Prüfungen und den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung (§ 15 BBiG).

Einordnung

Freistellung gehört zum Bereich Recht und begegnet Ihnen im Ausbildungsalltag, im Vertrag oder im Schriftverkehr mit der zuständigen Kammer. Wie sich das konkret auswirkt, zeigen die Ratgeber; für die finanzielle Seite gibt es die Rechner.

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